Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma ocmb Shuttle erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im
Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr,
Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen, die Veranstaltungsorganisation,
das Travelmanagement und der Arbeitnehmerüberlassung. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Inanspruchnahme
der Leistung gelten die Bedingungen als verbindlich angenommen.
Abweichungen sind immer nur durch schriftliche Bestätigung seitens der
Firma ocmb Shuttle wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma ocmb Shuttle in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor,
auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht
widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben. Bei
Leistungen, die über Partneragenturen ausgeführt werden, gelten die AGBs
des jeweiligen Dienstleisters.
§ 2. Vertragsabschluss
Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Firma ocmb Shuttle den verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag
kommt auf Grundlage der folgenden Beförderungsbedingungen mit der
schriftlichen Annahme durch die Firma ocmb Shuttle zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma ocmb Shuttle vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen
gegenüber der Firma ocmb Shuttle die Annahme erklärt. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von der Firma ocmb Shuttle schriftlich oder telefonisch bestätigt wird. Tarifliste und
Leistungsbestätigung/Fahrauftrag sind Bestandteil der
Vertragsbedingungen. des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber uns
sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B.
Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl
der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Firma ocmb Shuttle innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. Die Firma ocmb Shuttle ist nicht verpflichtet, die ihr übermittelten Daten oder Unterlagen auf
Richtigkeit zu überprüfen. Ist eine Fahrzeugkategorie zugesagt worden,
so ist die Firma ocmb Shuttle berechtigt, aus betrieblichen Gründen, ggf. das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen.
§ 3. Preise
Es gilt die jeweils gültige Preisliste, bzw. der geschlossene Vertrag.
§ 4. Tarife
wir sind nicht tarifgebunden.
§ 5. Zusätzliche Kosten
Telefongebühren,
Parkgebühren, Straßen-/Fährgebühren, Hotel, Verpflegung des Fahrers und
Eintritte werden gesondert berechnet. Beschmutzt einer der Limousinen
Benutzer das Fahrzeug übermäßig, so hat er die Kosten der Reinigung zu
tragen.
§ 6. Vergütung
Die Chauffeuranmietung, sowie die
Anmietung des Fahrzeuges mit Chauffeur beginnen und enden am Firmensitz.
Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei eintägigen
Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeureinsatzes vom
Verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Bei mehrtägigen Reisen sind
die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen.
Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens
ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Es gilt die am Tag der Fahrt jeweils
gültige Preisliste. Die Rückfahrtregelung entspricht der eintägigen
Reise. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die
vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die
Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
§ 7. Zahlungsbedingungen
Die
Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die noch die gesetzliche
Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Vor Antritt der Fahrt kann bis zu 50%
des Gesamtfahrtpreises als Anzahlung im Voraus verlangt werden. Die
Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen
zur Zahlung fällig. Die Zahlung per Scheck gilt als Zahlung
erfüllungshalber. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den
Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von ocmb Shuttle
an. Im Falle des Zahlungsverzuges werden dem Kunden Zinsen i. H. v. 5 %
über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir eine Gebühr von 3,5
% des Rechnungsendbetrages.
§ 8. Stornierung
Stornierungen
werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, bzw. bei
fernmündlicher Nachricht schriftlich bestätigt wurden. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, berechnet die Firma ocmb Shuttle für
Stornierungen bis 48 Stunden vor vertraglich bestimmten Antritt der
Fahrt 25 % der voraussichtlichen, bzw. vereinbarten Kosten. Danach bis
24 Stunden vor Fahrtantritt werden 50 %, bei kürzeren Stornierungen
werden 80 % der voraussichtlichen, bzw. vereinbarten Kosten als
Aufwendungsersatz zur Zahlung fällig. Nicht in der Tarifliste enthaltene
Sonderaufwendungen berechnet die Firma ocmb Shuttle unabhängig von
der Rechtzeitigkeit der Stornierungen. Für die Rechtzeitigkeit
schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei ocmb Shuttle an. Bei Buchungen von Reisebussen gelten gesonderte Stornobedingungen.
§ 9. Verzögerungen
Mehrkosten
durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die
Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden der Firma ocmb Shuttle
oder eines Chauffeurs. Grundlage für eine sichere Ausführung des
Auftrags ist die Reservierung und pünktliche Abfahrt. Bei ungenauen
Bestellungen oder verspäteten Abfahrten übernimmt die Firma ocmb Shuttle keine Verantwortung für eine unpünktliche Ankunft am Zielort. Die Firma ocmb Shuttle ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der
Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter
Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden
können. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach
Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen.
Diese werden dann schriftlich von uns bestätigt. Bei Nichtanzeigen
erlischt unsere Pflicht zur Beförderung, jedoch nicht die Entgeltpflicht
des Kunden für die gebuchte Leistung.
§ 10. Beförderung
Eine
Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die
Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen der
Firma ocmb Shuttle oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie
eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs
durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Firma ocmb Shuttle, bzw. der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Firma ocmb Shuttle den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen
Neben- und Sonderleistungen. Es gilt während der gesamten Fahrzeit für
alle Fahrgäste die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht. In den
Fahrzeugen ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Der
Verzehr von Speisen ist nur in Rücksprache mit dem Chauffeur gestattet,
Getränke dürfen jederzeit mit in die Fahrzeuge genommen werden. Hierbei
ist § 4 zu beachten. Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ist in
der Buchungsanfrage mit anzugeben. Die Festpreise gelten für eine
Abholadresse und eine einfache Strecke auf dem direkten Weg von A nach
B. Der Preis schließt einen Koffer und ein Handgepäck pro erwachsener
Person ein, Übergepäck ist bei Buchung mit anzumelden. Bei nicht
angemeldetem Übergepäck ist eine Beförderung des Übergepäcks nicht
verpflichtend. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Voranmeldung
gestattet und kann zu einer Erhöhung des Fahrpreises führen.
§ 11. Rücktritt
Die Firma ocmb Shuttle ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Durchführung der Fahrt unmöglich wird, der Kunde eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt oder bei groß
ungebührlichem Verhalten der Fahrgäste. Der Beförderungsvertrag ist
nichtig wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt, oder wenn hinsichtlich seines Vermögens der
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt
wird. Bei schwieriger Wetterlage entscheidet die Firma ocmb Shuttle
über die Durchführung der Fahrt. Leistungsverzögerungen auf Grund
höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, welche die Leistung
erheblich erschweren oder unmöglich machen (z.B. technische Pannen,
witterungsbedingte Umstände, Stromausfall, behördliche Auflagen,
Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen), auch wenn diese bei
Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die
Firma ocmb Shuttle, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen, die Leistung, für die Dauer der
Beeinträchtigung hinauszuschieben, oder ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 12. Haftung des Auftraggebers
Der
Auftraggeber haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft
hervor gerufenen Schäden an und in den Fahrzeugen. Im Falle einer
Nichtübernahme des Mietpreises durch den Fahrgast ist der Auftraggeber
zahlungspflichtig.
§ 13. Haftung der Firma ocmb Shuttle
Für Schäden übernimmt die Firma ocmb Shuttle keine Haftung, es sei denn die Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma ocmb Shuttle bzw. des Chauffeurs zurückzuführen. Im Anspruchsfall sind Schäden über
die Kfz-Mietwagenversicherung (100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach-
oder Vermögensschäden, höchstens jedoch 8 Mio. € pro geschädigter
Person) oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden 2 Mio. € /
Sachschäden 1 Mio. € / Vermögensschäden 100.000 €) abgedeckt. Bei
Sachschäden wird die Haftung der Firma ocmb Shuttle auf 500,00 Euro für jede gefährdete Person begrenzt. Die Firma ocmb Shuttle garantiert keine Ankunftszeiten und haftet nicht für Verspätungen beim
Transport des Kunden, es sei denn, die verspätete Ankunft ist durch grob
fahrlässiges Handeln oder vorsätzliches Verhalten der Firma ocmb Shuttle oder des Chauffeurs verursacht worden. Die Fahrzeiten der Fahrzeuge
werden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind
ohne Gewähr. Abweichungen von Fahrt- und Ankunftszeiten, insbesondere
durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen,
nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Krieg,
Unruhen, behördliche Anordnungen etc. sowie Platzmangel und unrichtige
Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine
Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen jeder Art übernommen. Insofern
haftet die Firma ocmb Shuttle nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Schäden des Kunden. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Durchführung des
Transportes ausgeschlossen. Sollte ein Transport nicht oder nicht
rechtzeitig durchgeführt oder vollendet werden und ist die Ursache der
Ausfall eines Fahrzeugs aus Gründen, die die Firma ocmb Shuttle u
vertreten hat, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden
auf die Durchführung eines Ersatztransportes und den Ersatz der Kosten
für die Unterbringung des Kunden bis zur Gestellung eines Fahrzeugs. Ein
weiterer Ersatz des Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt
die Firma ocmb Shuttle keine Haftung für Folge-, Personen- und
Vermögensschäden; es sei denn, diese Schäden sind vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht worden. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet,
alles ihm zumutbare zur Schadensminderung beizutragen. Diese
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung macht. Eine weitergehende
Haftung auf Schadenersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht
für Ansprüche aus anfänglichen Unvermögen oder zu vertretende
Unmöglichkeit. Seit der Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und freier Mitarbeiter der
Firma ocmb Shuttle. Vollkaskoversicherung und Haftungsbegrenzung im Chauffeurservice (Kundenfahrzeug)
Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten folgende Regelungen:
1.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für den
von ihm zur Verfügung gestellten Wagen zu sorgen und diesen Vollkasko zu
versichern. Sofern das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, haftet
der Kunde auch im Falle von grob fahrlässigem Verhalten des
Auftragsnehmers, bzw. dessen eingesetztem Fahrer für die entstandenen
Schäden. Eine zwischen der Versicherung und dem Kunden vereinbarte
Selbstbeteiligung sowie die Kosten durch sich evtl. erhöhende
Versicherungsprämien trägt der Kunde, sofern der Auftragnehmer nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Fahrzeug darf
keinerlei Mängel aufweisen, die die Verkehrstauglichkeit des Kfz im
Sinne der StVZO beeinträchtigen könnten. Die Einschätzung des Fahrers,
dass das Fahrzeug den Anforderungen der StVZO entspricht, befreit nicht
von dieser Pflicht. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere
(Zulassungsdokumente, Versicherungsbestätigung) verantwortlich und
haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel
am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen.
2. Wird für die Fahrdienstleistung ein im Eigentum Dritter befindliches Fahrzeug genutzt, ist die Firma ocmb Shuttle berechtigt, in Vertretung des Kunden für dieses Fahrzeug eine
Vollkaskoversicherung abzuschließen und dem Kunden die hierdurch
entstehenden Kosten unter Beifügung entsprechender Nachweise in Rechnung
zu stellen. Auf Verlangen des Kunden sind diese dem Auftragnehmer
entstandenen Kosten nachzuweisen.
3. Soweit Versicherungsschutz
im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung, bzw.
Betriebshaftpflicht besteht, haftet die Firma ocmb Shuttle gegenüber
dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der Haftpflicht geltenden
gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung im
Schadensfall eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung für
Sachschäden und Verluste auf höchsten 500,- € pro Buchung soweit der
Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt
auch für Personen die für die Firma ocmb Shuttle tätig werden wie Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
§ 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Transportvertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen
Vertrages zur Folge.
§ 15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leverkusen.